AGB
Verantwortlich für Inhalte, Gestaltung und Realisation:
Musikduo Danny & Nicki, Talstraße 10, 57537 Wissen
Musikduo Danny & Nicki, Talstraße 10, 57537 Wissen
Bitte lesen Sie sich hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch. Diese kommen beim Zustandekommen eines Vertrages und einer verbindlichen Buchung zur Geltung:
- Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich beim Künstler.
- Der Künstler verpflichtet sich, pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
- Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipments.
- Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt (pro Musiker).
- Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
- Für die persönliche Sicherheit des Künstlers am Veranstaltungsort sowie für Schäden am Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB.
- Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für eine geeignete Überdachung, die einen ausreichenden Regenschutz bietet. Dies beinhaltet, dass die Bühne von hinten sowie seitlich geschlossen werden kann.
- Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
- Eine Runde dauert in der Regel 45 Minuten, gefolgt von 15 Minuten Pause.
- Eine Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dies kann am Auftrittstag flexibel mit dem Musiker abgesprochen werden.
- Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im Übrigen an der Gültigkeit dieses Vertrages festzuhalten.
- Streichungen und Änderungen einzelner Vertragspunkte sind unzulässig.
- Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ist unzulässig.
- Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden.
- Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe pro Auftritt festgesetzt: Bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung in Höhe von 300,– €. Danach 60 % der vereinbarten Gage und am Tag der Veranstaltung die volle Gage. Bei einem Sterbefall entfällt dieser Punkt.
- Der unterzeichnende Veranstalter (bzw. die im Vertrag genannte Person) haftet auch persönlich für die Einhaltung des Vertrages. Er bestätigt gleichfalls durch seine Unterschrift (bzw. durch das Auswählen von „Ich bin mit den AGB einverstanden“), dass für die Veranstaltung eine ausreichende Versicherung besteht.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass während der Zeit des Auftritts das Wohlbefinden des Künstlers durch Dritte nicht gestört wird. Weiterhin darf ausschließlich der Künstler die Musikanlage bedienen. Bei Zuwiderhandlungen hat der Künstler das Recht, den Auftritt bei voller Gage sofort abzubrechen.
- Beide Vertragspartner vereinbaren, striktes Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.
Finanzielle Vereinbarungen:
- Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar an den Künstler oder dessen Vertreter ausgezahlt.
- Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
- Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird von den beteiligten Musikern selbst versteuert.

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