AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlich für Inhalte, Gestaltung und Realisation:
Musikduo-Trio-Band
Danny & Nicki, Talstraße 10, 57537 Wissen
Lesen Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)sorgfältig durch! Die beim Zustandekommen eines Vertrags und einer Buchung zur Geltung kommen.
– Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegt ausschließlich beim Künstler.
– Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftritts-beginn zu erscheinen.
– Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipment.
– Ein Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt (pro Musiker)
– Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
– Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB.
– Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für eine geeignete Überdachung, die einen ausreichenden Regenschutz bietet. Dies beinhaltet das die Bühne von hinten so wie seitlich geschlossen werden kann.
– Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
– Eine Runde dauert in der Regel 45 Minuten, 15 Minuten Pause.
– Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dieses kann am Auftritts-tag mit dem Musiker abgesprochen werden.
– Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im übrigen an der Gültigkeit dieses Vertrages festzuhalten.
– Streichungen und Änderungen einzelner Vertragspunkte sind unzulässig.
– Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ist unzulässig.
– Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden.
– Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
– Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe pro Auftritt: bis 1 Monat vor der Veranstaltung in Höhe von 300,- € festgesetzt. Danach 60% der vereinbarten Gage, und am Tag der Veranstaltung volle Gage. ( Bei Sterbefall, entfällt dieser Punkt)
– Der unterzeichnende Veranstalter (bzw.Person die im Vertrag genannt ist) haftet auch persönlich für das einhalten des Vertrages und bestätigt gleichfalls durch seine Unterschrift (bzw. Ich bin mit den AGB einverstanden, AGB gelesen *) unter diesem Vertrag, dass er/ sie für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass in der Zeit des Auftritts das Wohlbefinden des Künstlers durch Dritte nicht gestört wird. Weiterhin darf ausschließlich nur der Künstler die Musikanlage zu bedienen. Bei Zuwiderhandlungen hat der Künstler das Recht bei voller Gage den Auftritt sofort abzubrechen.
– Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.
Darüber hinaus wird folgende finanzielle Vereinbarung getroffen:
– Die Gage wird unmittelbar nach Auftritts-ende in bar an den Künstler oder deren Vertreter ausgezahlt.
– Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
– Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuer pflicht, sondern wird von den beteiligten Musikern selbst versteuert.
Sollten Sie einen Verstoß feststellen teilen Sie mir dies bitte mit.
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